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Absetzen eines Notrufes

Notruf 112

Der Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische Notruf. Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Absetzen eines Notrufes wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen:

 

Wer meldet den Notruf ?

Wo geschah es ?

Was geschah?

Wie viele Personen sind betroffen ?

Welche Art der Notlage, Erkrankung oder Verletzung liegt vor ?

Warten auf Rückfragen !

 

Wer meldet den Notruf ?

Nennen Sie  bitte ihren Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie die Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung. Erste Hilfe und Eigenschutz geht aber in jedem Fall vor.

 

Wo geschah es ?

Ortsangabe - Ort, ortsteil, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben.

Sie sind am Unfallort fremd ? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.

Für Mobiltelefonbenutzer:

Hier müssen die Angaben besonders präzise sein, da Sie mit Ihrem Telefon nicht geortet werden können. Für Bundesautobahnen und Kraftfahrtbundesstraßen ist die Kilometerangabe und die Fahrtrichtung von entscheidender Bedeutung. Eine genaue Ortsangabe könnte folgendermaßen sein:
Bundesautobahn A 8 Saarlouis Fahrtrichtung Neunkirchen, zwischen den Abfahrten Schwarzenholz und Heusweiler bei Kilometer ...

 

Was geschah ?

 

Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.

 

Wie viele Personen sind betroffen ?

 

Bitte teilen Sie möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.

 

Welche Art der Notlage, Erkrankung oder Verletzung liegt vor  ?

 

Beschreiben Sie mit wenigen Worten die Notlage, diese kann eine akute Erkrankung wie z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, Atemnot oder sonstige Notfallsituation sein, bei der die Feuerwehr Hilfe leisten kann.

 

Warten auf Rückfragen !

 

Warten Sie bis der Leitstellendisponent das Gespräch beendet.

 

Die Meldung eines Notfalls sollte für jeden selbstverständlich sein, ist aber auch per Gesetz verpflichtend.

 

Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 2.November 2006 Amtsblatt 2006 S. 2207, geändert durch Art. 1 des Gesetzes Nr. 1615 vom 25. April 2007 S.1226) und Art. 5 Abs. 39 des Gesetzes Nr. 1632 vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2007 S. 2393)

 

§ 38 Gefahrenmeldung

 

Wer einen Brand, Unfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, das Menschen, erhebliche Sachwerte oder die Umwelt gefährdet, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehreinsatzzentrale oder eine Polizeidienststelle zu benachrichtigen, sofern er oder sie die Gefahr nicht selbst beseitigt.

 
Sonntag, 20. Mai 2012