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Merkblatt für Brandgeschädigte

 

Ein Brand in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt.

Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung, bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

 

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag auf Ihre Räume und deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (sog. Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.

Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.

Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.

Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden, reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten:

 

Erste Maßnahmen

Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im zu begehenden Bereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuheabtreten aus.

Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

 

Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengestecks oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.

Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden:

Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmaske der Schutzgruppe P3)
Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten
Gummihandschuhe für Nassarbeiten.

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Textile Arbeitsschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

 

Entsorgung

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollte auf getrennte bzw. gemeinsam zu erfassende, zu verwertende oder zu behandelnde Abfallarten geachtet werden. Ziel dieser vorbereitenden Entsorgungsmaßnahmen ist es, die Brandrückstände den entsorgungspflichtigen Körperschaften oder Dritten (s. Anschriften) so für den Abtransport zur Entsorgung bereitzustellen, dass ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann. Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden .

Eine Trennung sollte erfolgen in :

Holz
Elektrogeräte,
Schrott
Sperrmüll
Restmüll
Bauschutt
Schadstoffe (Sonderabfall)

Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen, oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.

Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien), die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.

 

Adressen

Ansprechpartner und Bezugsadressen zu Fragen nach dem Brandereignis :

Für Rückfragen zur Brandschadenbeseitigung und für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre Feuerwehr gerne zur Verfügung:


Freiwillige Feuerwehr Heusweiler

Löschbezirk Eiweiler
Ihr Ansprechpartner : Herr Jürgen Schäfer (Löschbezirksführer)

Telefon privat :              06806 – 78849

Telefon mobil :             0175 - 2469829

E-mail:                           Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Ihr Ansprechpartner : Herr Dirk Ziegler (stellv. Löschbezirksführer)

Telefon privat :             06806 – 608193

Telefon mobil :            0170 - 2255124

E-mail:                          Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Für eine gesicherte Abfallentsorgung setzen Sie sich bitte mit der
Zweckverband Kommunale Entsorgung

Kundenbetreuung : 911-124

Notrufnummer : 0172 - 6869816
in Verbindung

 

Rufnummern einiger Dienststellen des Rathauses:

Bürgermeister 911-128
Abwasserbeseitigung 911-124 , Notrufnummer 0172 - 6869816
Bauamt 911-137
Ordnungsamt 911-160
Umweltschutz 911-172

 

Für Fragen zur Energie- und Gasversorgung

energis GmbH
Heinrich-Böcking-Str. 10-14

66121 Saarbrücken
0 681 – 9069-0
24-Stunden-Bereitschaft Strom : 0681 – 90692611

24-Stunden-Bereitschaft Gas :   0681 – 90692610

 

Fragen zur Wasserversorgung
Gemeindewerke Heusweiler GmbH 911-156
Notrufnummer: 0681 - 5875050

Schutzausrüstung

Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung besorgen z.B. in Baumärkten oder bei Fachfirmen. Hinweise können Sie in den "Gelben Seiten" unter den Stichworten "Arbeitsschutzausrüstungen" oder · "Berufsbekleidung" finden.

 
Sonntag, 20. Mai 2012